Anna Meier

20.12.1881 - 22.12.1964
Anna Franziska Meier
geboren in Kollerbeck,
getauft am 24.12.1881 in Marienmünster,
Kirchliche Trauung mit Josef Kloppenburg am 8.7.1908 in Wewelsburg.
Standesamtliche Trauung am 7.7.1908 im Standesamt zu Wewelsburg.
gestorben in Wewelsburg.
GEO 51.604784,8.656695

Vater Johann Meyer
Mutter Wilhelmina Welling
Kinder Paula Kloppenburg Maria Kloppenburg Willi Kloppenburg Anneliese Kloppenburg Alfons Kloppenburg Heinrich Kloppenburg Hilde Kloppenburg Johanna Kloppenburg Josefa Kloppenburg Otto Kloppenburg



Ihre Tochter Josefa erzählt:
Sie liebte einen Lehrer aus der Nachbarschaft und wollte ihn heiraten.
Die Mutter und die Brüder verhinderten das aktiv, denn sie
sollte keinen "Hungerleider" bekommen. Sie durfte nichtmal die
Fenster in Richtung des Lehrerhauses putzen. In der Wiese gab
es ein kleines Erdloch in dem sie Nachrichten austauschten.
Sie "weinte sich die Augen aus" und schließlich meldete
sich der Lehrer Schreckenberg fort.

Nach dieser Enttäuschung traf sie sich mit vielen Erbhofbauern
der weiteren Umgebung, die ihr aber alle nicht gefielen. Bei Wiechers
in Niederntudorf, ihre ältere Schwester hatte dorthin geheiratet,
traf sie schließlich den Bauern Josef Kloppenburg aus
Wewelsburg. Wie er so vom Bahnhof kam, hatte er keinen flotten Gang
und sie war schon enttäuscht über ein schiefes Bein, welches
nach einem Bruch nicht richtig zusammengewachsen war. Jedoch bei der
Unterhaltung bemerkte sie, dass er sehr belesen war und nach 6 Wochen
waren sie verheiratet.


Wewelsburg, den 14.3.1948

Anna Kloppenburg
geb. Meier
Wewelsburg

An die Kreisbauernschaft
zu Hd. Herrn Dr. Raulf
Büren

Die Unterredung die mein Schwiegersohn, Herr Meinolf
Ebbers, Holthausen, am 11.3. mit Ihnen führte, veranlaßt
mich, mich nun auch selbst zu dem Verhältnis meines Sohnes
Wilhelm zu mir und meinen übrigen Kindern zu äußern und
zu unseren Forderungen an ihn Stellung zu nehmen.

Um unsere, wie mir scheint durchaus berechtigten
Forderungen zu begründen, möchte ich ausdrücklich darauf
hinweisen, was wir (vor allem ich und meine beiden Töchter
Johanna und Josefa) während des Krieges für den Betrieb
leisteten. Da sich schon zu Beginn des Krieges bei meinem
Mann ein sich schnell steigernder Kräfteverfall bemerkbar
machte und meine Söhne als Soldaten meistens abwesend
waren, haben wir bis Juni 1945 den Betrieb durchweg mit
2 Polen und einem Franzosen so geführt, daß nicht nur die
Ablieferungspflicht erfüllt wurde, sondern darüber hinaus
von verschiedenen Sachverständigen (z.B. verschiedene
Ortsbauernführer) der Betrieb als mustergültig bezeichnet
wurde. (Für die erfüllten Ablieferungspflichten müßten
doch wohl auf der Kreisbauernschaft die Belege noch vor-
handen sein.)
Außerdem haben wir soweit das möglich war, nicht nur für
die Instandhaltung, sondern auch für die Neuanschaffung
landwirtschaftlicher Maschinen gesorgt:
Es wurden angeschafft: ein Grasmäher, eine Sämaschine,
ein Kartoffelroder, ein Heuwender und eine elektrische
Melkmaschine. Mein Sohn Wilhelm fand den Betrieb, als
er aus dem Krieg zurückkam, bzw. den Hof übernahm, in
bester Ordnung vor, sowohl was den Acker als auch Vieh-
und Maschinenbestand angeht.

Ich habe geglaubt und glaube noch, daß die 40 Jahre meines
Lebens die ich dem Hofe gewidmet habe (ich möchte an dieser
Stelle auch einmal darauf hinweisen, daß sich allein der
Rinderbestand seit meiner Verheiratung verdoppelt hat) und
der bedingungslose Einsatz, vor allem meiner umseitig
genannten Töchter und meines Sohnes Heinrich mir und meinen
Kindern das Recht geben, auf eine angemessene Abfindung,
bzw. Versorgung, zumal meine Kinder nicht von sich aus,
sondern - trotz der gegenteiligen Behauptung meines Sohnes
Wilhelm - von ihm gezwungen den Hof verlassen haben.
Es scheint mir, daß unser Fall auch einer grundsätzlichen
Beachtung wert ist. Bedeutet es nicht auch eine Untergrabung
der bäuerlichen Lebensgemeinschaft und des Ansehens des
Bauernstandes, wenn Erblasser und Geschwister in einer
solchen Weise der Willkür (um nicht zu sagen Böswilligkeit)
des Anerben ausgeliefert werden. Ich kann versichern, daß
mein Eheman diesen Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn
er hätte voraussehen können, daß unser Sozn Wilhelm seine
Geschwister vom Hof verweisen würde. Eine Vergütung für
ihre Arbeit haben meine Kinder von meinem Sohn Wilhelm
nicht erhalten.
Da die Abgabe des Ertrages von 20 Morgen an mich angeblich
(ich muß gestehen, daß ich aus genauester Kenntnis der
Sachlage anderer Ansicht bin: Mein Ehemann hat z.B. um
1900 an seine Geschwister eine Abfindung von ca RM 50 000.-
gegeben, außerdem lebten auf dem Hof seine Mutter und
seine gelähmte Schwester, ohne daß der Hof in irgend einer
Weise gefährdet worden wäre) für den Hof zu hoch ist, bin
ich bereit, mich mit dem Ertrag von 10 Morgen zu begnügen,
falls mir der Ertrag in Naturalien, nicht aber in Geld
zugesprochen wird. Für die restlose Erfüllung der Ab-
lieferungspflicht garantiere ich. Zu einer geringfügigen
Abänderung der Abfindungssumme in Anbetracht der gegen-
wärtigen Schwierigkeiten sind wir grundsätzlich bereit.
All diesen Einschränkungen kann ich jedoch nur zustimmen,
wenn ich wie bisher mit meinen in einem Haushalt mit mir
lebenden Kindern auf der Selbstversorgerliste bleiben
kann.
Ich möchte betonen, daß nur das grobe Verhalten meines
Sohnes Wilhelm mich zu dieser Art des Vorgehens bestimmt.

gez.: Ww. Anna Kloppenburg
geb. Meier.


Wewelsburg, den 14.3.1948

Vom Frühjahr 1934 bis heute habe ich in der Familie
Kloppenburg (Göken) ständig verkehrt und darf darum
darüber urteilen, welcher Geist und welche rege, über
das Maß des Alltäglichen hinausgehende Arbeitsamkeit
im Hause Kloppenburg herrschte. Besonders während der
Kriegszeit haben Frau Kloppenburg und ihre Töchter durch
ihre Energie und Leistung die Bewunderung der Dorfbe-
wohner erregt.
Das steht für mich fest: Herr Josef Kloppenburg hätte
vor seinem Tode, auf den er sich mit männlicher Gewissen-
haftigkeit vorbereitete sowohl nach der seelischen wie
nach der materiellen Seite, kein Testament gemacht, wenn
er geahnt hätte, daß dieses Testament, zu dessen Abfassung
er einen gewissenhaften und kenntnisreichen Notar sich
glaubte bestellt zu haben, nach seinem Tode so viele An-
lässe zu Familienzwistigkeiten bot.
Herr Josef Kloppenburg gehörte zu den vornehmsten und
klügsten Menschen, die ich im Leben kennen zu lernen Ge-
legenheit hatte. Er hat sicher bei der Abfassung seines
letzten Willens Klarheit darüber gehabt, was er nach
seiner reichen bäuerlichen Erfahrung seinem Erben als
Hoflast auferlegen durfte.

gez.: Pfarrer Tusch,
Dechant.