Henneke 5 von Schüngel

1553 - 1619
Henneke 5 von Schüngel
geboren in Schnellenberg
Trauung mit Anna von Cloedt am 28.7.1579
gestorben in Beringhausen

Vater Henneke 4 von Schüngel
Mutter Margarethe von Plettenberg
Kinder Anna von Böckenförde Margarethe von Böckenförde

Hennecke wohnte zeitlebens zu Beringhausen.
Nach und nach verkauften die Eheleute ihre Güter bis auf das, was ihre
beiden Töchter erbten.
Die ersten Urkunden belegen, wie hoch die Schulden gewesen sind, die
sie von seinen Eltern übernommen haben und daß sie von Anfang an
bereits zahlungsunfähig waren:
a. 1572 übertrug Hennecke die seit 1554 dem Schade, Cobbenrode
eingeräumte Pfandschaft am Brandhof, Schüren in einer Umschuldung (um
den Hof nicht zu verlieren) auf Gerhard von Meschede.
b. 1575 überließ er von den 1556 an Stein, Attendorn verpfändeten
Gütern die Länder in der Milstenau und im Witfelde seinem Verwandten
von Neuenhoff, Ahausen, welcher die Güter auch ausgelöst hatte, die
Nutzung der Notmeke behielt er jedoch sich vor.
c. 1578 verkaufte Schüngel den 1563 an gt. Neuenhoff verpfändeten bzw.
vertauschten köln. Lehnshof zu Dham an jenen.
Um diesen Hof gab es aber weiterhin Streit zwischen den Parteien, der
vor den Drosten Kaspar von Fürstenberg und von Plettenberg zu
Schwarzenberg verhandelt und erst 1595 verglichen wurde.
Hennecke Schüngel mußte aber bald neue Schulden einlösen, so verkaufte
er 1578 einen anderen köln. Lehnshof zu Dham, den Hof zu Milstenau und
zu anderer Zeit die köln. Lehnsgüter mit Patrimonialgericht zu
Bergstraße aus der Erbschaft seiner Mutter an seinen Schwager Heinrich von
Plettenberg zu Lenhausen.
Dem Richter Johann Rump zu Calle und Remblinghausen verpfändete er eine Wiese zu Wehrstapel.
1589 lieh er 50 Reichstaler auf seinen Grafschafter Zehnten zu Oberrarbach,
mußte aber den gesamten Zehnten 1595 dem Kloster Grafschaft verkaufen.
Um wieder liquid zu werden, verkaufte Schüngel 1594 dem Kaspar von
Fürstenberg, Drost zu Bilstein, für eine ungenannte größere Summe
Geldes seine Burgwohnung Schnellenberg mit dem Burglehen.
Das Burghaus selbst, seit über 5 Jahren nicht mehr bewohnt, lag im Verfall.
So konnte Schüngel etliche Schulden, wie 1594 302 rtlr., begleichen.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schnellenberg stand der Streit um
die Fischerei vor Ahausen auf der Bigge.
Die Gewässer gehörten zum Burglehen Schnellenberg (nunmehr) des Drosten,
waren indes seit 1564 an o.g. von Neuenhoff für 50 Reichstaler verpfändet,
der nun die Ablösung der Fischerei verweigerte, obwohl der Drost die Summe
hinterlegte und eine Immission in die Schügelschen Güter verlangte.
Anfang gelangte der Prozeß Schüngel-Neuenhoff auf Betreiben von
Fürstenberg vor das Offizialgericht Werl, wo er sich noch fast 3
Jahre dahinschleppte, möglicherweise auch infolge nunmehrigen
Desinteresse des Schüngel.
Fürstenberg suchte durch Hinterlegung von 200 Reichstaler das Verfahren voranzutreiben.
1598 erfolgte schließlich das Urteil, offenbar zugunsten des Drosten.
Eine Appellation der Gegenseite an das Kölner Offizialgericht wurde
unterbrochen durch eine außergerichtliche Einigung zwischen von Neuenhoff
und von Fürstenberg unter Vermittlung des Drosten Hennecke Schade und des
Gogreven von Attendorn, offenbar wiederum zugunsten des Fürstenbergers,
der nunmehr das Wasser auf der Bigge bis an die Ahauser Schlacht erhielt.
Über Hennecke Schüngel schrieb von Fürstenberg nach dem Werler Urteilsspruch:
"Dieser Mann weiß weder wie das Urteil lautet, noch was er mir bei meinem Aufwand verdankt".
Auch mit dem Chorherren der Kirche St. Johannes zu Attendorn stand Schüngel
in finanziellen Verhandlungen: die Chorherren, welche von den Besitzern der
Schnellenberger Güter seit dem 15.Jh. eine Rente von 2 Gulden jährlich aus
deren Hof erhalten hatten, wollten noch 1565 diese Rente haben.
1594 wurde erneut verhandelt: wegen der Ablöse des Pfandes auf Höfen
zu Milstenau, d.s. Schnellenberger Güter, welche z.T. in die Hände des
Kaspar von Fürstenberg, z.T. aber auch in die derer von Plettenberg zu
Lenhausen geraten waren. Die Geistlichen konnten bis 1596 befriedigt
werden: denn der Fürstenberger löste ein Kapital von 120 Goldgulden
1595 mit einer Rente von 6 Gulden ab.
1596 schrieb der Drost Kaspar von Fürstenberg in sein Tagebuch:
"Zwischen Hennecken Schungel und den Chorherren wird gehandelt
und verglichen, aber ich muß den Säckel ziehen und bezahlen".
Auch fernerhin suchte Schüngel seinen Retter in Nöten "anzupumpen".
1597 schlug der Drost ihm seine Bitte um Geld ab.
Auch wollte er das Schüngelsche Salzwasser auf der Höppen zu Werl erst kaufen,
wenn Schüngel mit Walrabe zu Soest im Reinen sei, dem er eine Summe Geldes
schuldete. Doch auch dieses Geld zahlte Kaspar von Fürstenberg schließlich
im Jahre 1607.
1605 schuldete Hennecke seinem Vetter Dietrich von Holdinghausen zu Berge 250 rtlr.
Da er zahlungsunfähig war, verwies er ihn an seinen Schwager Heinrich Cloedt
zu Hennen. 1617 wurde ein Verkauf von 3 Höfen zu Blüggelscheid an Cloedt von
Hanxleden rückgängig gemacht durch die Zahlung von 722 Reichstaler.
Wahrscheinlich nahm er dafür neue Schulden auf, um die Höfe zu retten.
1618 schließlich war Hennecke Schüngel gezwungen, seinen letzten großen Besitz,
nämlich seinen Wohnsitz zu Beringhausen mit allem Zubehör an Erzbischof
Ferdinand von Köln zu verkaufen. Bis zu seinem Tode nach 1619 wird er jedoch
noch hier gewohnt haben. Seine Witwe Anna verzichtete 1629 auf alle
Ansprüche auf das Haus Beringhausen, sie starb bald >1629. 2 Töchter.

Quelle Die Stelborner Klippen, Leander Schulte, 2012